Die Einzelfahrt berechtigt eine Person zu einer Fahrt in Richtung auf das Fahrtziel. Umsteigen und Fahrtunterbrechungen sind beliebig oft - ohne zusätzliches Entwerten - gestattet. Rund- und Rückfahrten sind nicht zulässig. Die Einzelfahrt wird in Abhängigkeit des Vertriebsweges entwertet oder unentwertet ausgegeben. Die Entwertung der Einzelfahrt hat unverzüglich bei Fahrtantritt zu erfolgen. Ab Entwertung gilt die Einzelfahrt maximal 60 Minuten.